Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Gemeindesportverbands Lotte e. V.
Gemäß Satzung ist die Mitgliederversammlung zuständig für folgende Angelegenheiten:
- Bestimmung der sportpolitischen Richtlinien des Gemeindesportverbands Lotte e. V.
- Entgegennahme der Berichte des Vorstands
- Entgegennahme der Rechnungslegung durch den Vorstand
- Entgegennahme der Kassenprüfberichte
- Entgegennahme der Berichte von gegebenenfalls besonderen Beauftragten oder Vertreter(inne)n
- Entlastung des Vorstands
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
- Wahl der Kassenprüfer/innen
- Änderung der Satzung und Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion des Vereins
- Beschlussfassung über eingereichte Anträge
Gemäß Satzung muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn
- das Interesse des Vereins es erfordert
- ein gefasster Beschluss des geschäftsführenden Vorstands vorliegt oder
- die Einberufung von mindestens 20 % aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.